Abrechnung von Arbeitsassistenz beim Integrationsamt - Änderungen

Moin, moin!

 

Wir möchten euch gerne eine Information bezüglich des Integrationsamtes übermitteln.

 

Einige von euch stellen Anträge auf die Kostenübernahme von Arbeitsassistenzen.

Bislang stellte man seinen Antrag und bekam einen Bewilligungsbescheid zugestellt. Der Bewilligungsbescheid beinhaltete das Datum der Gewährung und eine Information über die bewilligte Summe.

 

Inzwischen gibt es hier nun eine Änderung bezüglich Punkt 4 des Bewilligungsbescheides, der Punkt der Zahlung. War es bislang so, dass die Dolmetscher*innen ihre Rechnungen direkt an das Integrationsamt schickten und dieses die Zahlungen tätigte, hat sich dies nun geändert:

 

Das Integrationsamt wird keine direkten Überweisungen mehr an die Dolmetscher*innen vornehmen!

 

Wie läuft es jetzt?

 

Diejenigen, die selber Anträge an das Integrationsamt stellen, müssen ihre Konto-Daten angeben. Das Integrationsamt überweist die bewilligte Summe im Voraus auf dieses Konto als sogenannte Abschlagszahlungen.

 

Von euch muss dann eine Tabelle über die Dolmetscher-Einsätze (mit Datum, Einsatz, Kosten) geführt werden. Diese Tabelle muss mit den Dolmetscher-Rechnungen ergänzt werden. Das heißt: die Dolmetscher geben euch die Rechnungen und ihr müsst diese auf Richtigkeit überprüfen und unterzeichnen. Wichtig ist hier die Rechnung genau zu überprüfen, falsche oder unvollständige Rechnungen werden vom Integrationsamt nicht übernommen. Die Überweisungen an die Dolmetscher müssen dann von eurem Konto getätigt werden.

 

Alle drei Monate muss die Tabelle mitsamt den unterzeichneten Rechnungen an das Integrationsamt geschickt werden. Das Integrationsamt tätigt nach Prüfung dann die nächste Vorauszahlung.

 

Wenn Ihr diesen Verwaltungsaufwand nicht möchtet, besteht die Möglichkeit bei eurem Arbeitgeber nachzufragen, ob dieser einverstanden ist, die Verwaltung für euch zu übernehmen.

 

In diesem Falle muss eine Einverständniserklärung zwischen euch und eurem Arbeitgeber erstellt werden. In der Einverständniserklärung muss festgehalten werden, dass das Integrationsamt mit eurem Einverständnis die Kosten für die Arbeitsassistenz an euren Arbeitgeber überweisen darf. Der Arbeitgeber nimmt dann die Auszahlung an die Dolmetscher vor.

 

Wenn ihr das Geld selber verwalten möchtet, empfehlen wir euch, ein zweites Konto zu eröffnen, um private Finanzen von den Vorauszahlungen des Integrationsamtes zu trennen. Ein zweites Konto nur für Zahlungen des Integrationsamtes ist sehr zu empfehlen. Die Kontoführungsgebühren für dieses zweite Konto können als sogenannten „Regie-Kosten“ im Wert von 30,-€ pro Monat abgesetzt und zurückerstattet werden. Auch hier finden sich Informationen im Bewilligungsbescheid.

 

Bei weiteren Fragen und bestehenden Unsicherheiten seid ihr herzlich willkommen bei uns in der Beratung, wir helfen euch weiter!