Maskenpflicht für Gehörlose und Schwerhörige

Grundsätzlich gilt in Hamburg Maskenpflicht. Wie die Maske aussieht ist fast egal. Wichtig ist, dass Mund und Nase so bedeckt sind, dass die Verbreitung von Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen verringert wird (z.B. durch Schal, Stoffmaske, Maske mit Plexiglas, Schutzvisier etc.).

 

Für schwerhörige und gehörlose Menschen gibt es jedoch eine Ausnahme. Bei der Kommunikation mit und von schwerhörigen oder gehörlosen Menschen kann für ein Gespräch die Maske abgenommen werden, wenn die Person auf das Lippenlesen angewiesen ist. Bitte den Gesprächspartner darauf hinweisen. Dabei muss mindestens ein Abstand von 1,50 m eingehalten werden. Ist das Gespräch beendet, gilt wieder Maskenpflicht (z.B. in einem Geschäft).

 

(Stand 08.05.2020)