Maskenpflicht in Hamburg - es gibt Ausnahmen!

Es gibt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können und ihn ganz oder vorübergehend abnehmen müssen. Hierzu zählen zum Beispiel Gehörlose oder Schwerhörige, die in der Kommunikation auf das Lippenlesen angewiesen sind. Die Gesprächspartner können dann die Maske vorübergehend abnehmen.

Zur Ausnahme zählen z.B. auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma.

 

Wichtig ist, dass der Mindestabstand von 1,5m - wenn möglich - immer eingehalten wird.

 

Weitere Informationen siehe im Anhang. Gerne die Infoblätter herunterladen, ausdrucken und für den Stadtbummel/Arztbesuch mitnehmen. Es sind offizielle Informationen vom Hamburger Senat. Sie können vorgelegt werden, wenn es Schwierigkeiten gibt.

 

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