Corona- Neue Regeln in Hamburg

Der Hamburger Senat hat eine Verlängerung der gültigen Corona-Maßnahmen bis zum 10. Januar 2021 beschlossen.

Die neue Rechtsverordnung sieht auch spezielle Regelungen für die Feiertage vor. 

 

Grundsätzliche Kontaktbeschränkungen

(Stand:  16. Dezember 2020 )

Es gilt weiterhin der Appell, nicht notwendige private Treffen zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren. Sollten Sie sich doch treffen wollen, dürfen Sie sich bis zum 10. Januar 2021 grundsätzlich nur mit Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Zusammen dürfen Sie nicht mehr als fünf Personen (Freunde, Verwandte, Bekannte) sein. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

   

Welche Geschäfte beziehungsweise welche Geschäftsangebote dürfen öffnen?

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Hiervon ausgenommen sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, die Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungskioske, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, der Großhandel sowie der Weihnachtsbaumverkauf.

 

Mit wie vielen Personen darf ich mich an Weihnachten treffen?

An den Weihnachtsfeiertagen, das heißt vom 24. bis 26. Dezember 2020 (Donnerstag bis Samstag), gibt es für Familien eine besondere Regelung. Anstelle der allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen sind Treffen im engsten Familienkreis mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus mehreren Haushalten erlaubt, soweit es sich um Familienangehörige und deren Haushaltsangehörige (direkte Familenzusammenhänge) handelt. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. 

 

Für wen steht eine Betreuung in der Kita zur Verfügung?

(15.12.2020, 15:45 Uhr) Der Hamburger Senat hat am 13. Dezember entschieden, die Kindertagesbetreuung weiter im Regelbetrieb zu belassen. Das bedeutet: Es gibt keine, über ohnehin geplante Schließzeiten und Ferien hinausgehende, Einschränkungen des Kita-Betriebs und der Kindertagespflege.

Eltern, die für ihre Kinder eine Betreuung benötigen, können diese in Anspruch nehmen. Über dieses Anliegen entscheiden die Eltern im Rahmen ihres Betreuungsvertrages. 

Nicht nur vor, sondern auch nach den Feiertagen bittet der Senat die Eltern ausdrücklich darum, ihre Kinder bis zum 10. Januar 2021 möglichst nicht in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Ziel dieses Appells ist es, Kontakte zu reduzieren und dadurch das Infektionsgeschehen einzudämmen. 

 

Werden die Weihnachstferien in diesem Jahr früher beginnen?

Nein, aber in Hamburgs Schulen wird die Anwesenheitspflicht ab 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 vorübergehend aufgehoben und durch andere schulische Angebote ersetzt. Zumindest bis zu den Weihnachtsferien bleiben die Schulen offen – aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder im Fernunterricht von zu Hause lernen sollen. Für Prüfungssituationen gilt weiterhin eine Anwesenheitspflicht.   

Bis zum 10. Januar 2021 dürfen Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder im Fernunterricht von zu Hause lernen sollen. Die Hamburger Schulbehörde plant zurzeit nicht, die Weihnachtsferien zu verlängern oder Schulen im neuen Jahr zu schließen.

 

Mit wie vielen Personen darf ich mich an Silvester und an Neujahr treffen?

(Stand:  16. Dezember 2020 00:00  Uhr)

Die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) bleiben über Silvester und auch an Neujahr bestehen. Sie gelten bis 10. Januar 2021. Hier gibt es keine Ausnahme. Die zusätzliche Familienregel ist auf die Weihnachtsfeiertage und auf den engsten Familienkreis beschränkt.

 

Wird zu Silvester Feuerwerk erlaubt sein?

Der Verkauf und das Zünden von Pyrotechnik zu Silvester sind in diesem Jahr generell verboten. Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk, zu dem unter anderem Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallfrösche oder Tischfeuerwerk zählen.

Am Silvestertag und Neujahrstag gelten zudem ein An- und Versammlungsverbot.

 

Weitere Informationen unter :

https://www.hamburg.de/coronavirus/