Integrationsamt - Wahlrecht Direktauszahlung ab 01.01.2023

In Zusammenhang mit dem Nachteilsausgleich im Arbeitsleben für Gehörlose gibt es vom Integrationsamt Neuigkeiten:

 

Bisher war es so, dass - sofern eine Bewilligung vom Integrationsamt vorlag -, die gehörlose Person eine Abschlagszahlung vom Integrationsamt erhielt, mit der sie die Rechnungen der Arbeitsassistenz bezahlen konnte. Das Budget für Arbeitsassistenz wurde selbst verwaltet.

 

Jetzt gibt es eine 2. Möglichkeit:

Die gehörlose Person kann an das Integrationsamt eine Abtretungserklärung schicken, die Rechnungen der Arbeitsassistenz prüfen und danach an das Integrationsamt zur Bezahlung weiterleiten. D.h., das Integrationsamt überweist die Beträge der Rechnungen direkt an die Arbeitsassistenz.

Wichtig ist, dass der Rechnungsempfänger die gehörlose Person ist (wie vorher) und nicht das Integrationsamt!

 

Es gibt also ab dem neuen Jahr 2 Möglichkeiten:

1. Wer weiterhin die Rechnungen der Arbeitsassistenz direkt bezahlen möchte (so wie bisher), kann dabei bleiben.

2. Wer aber das Budget nicht mehr selbst verwalten möchte, kann auch das Integrationsamt bitten, die Abrechnungen direkt mit der Arbeitsassistenz zu regeln (Abtretungserklärung).

 

Tschüß

Marion Bednorz